Worin besteht meine Eigenverantwortung beziehungsweise Sorgfaltspflicht?
Nach Artikel 3 des Gewässerschutzgesetzes ist jedermann verpflichtet, alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt anzuwenden, um nachteilige Einwirkungen auf die Gewässer oder das Grundwasser zu vermeiden. Als InhaberIn einer Tankanlage müssen Sie dafür sorgen, dass Ihre Anlage regelmässig auf Mängel, insbesondere Lecks, kontrolliert wird und dass etwaige Mängel umgehend behoben werden. Wenn Sie mindestens alle 10 Jahre von einem Spezialisten eine Tankrevision mit Innenreinigung ausführen lassen, kommen Sie Ihrer Sorgfaltspflicht auch im Sinne des Gewässerschutzgesetzes nach.
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